288143-2026 - Wettbewerb
Bulgarien – Bauarbeiten – „Реконструкция на улици на територията на община Омуртаг с три обособени позиции”
OJ S 81/2026 27/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungОБЩИНА ОМУРТАГ
E-Mailkmet@omurtag.egov.bg
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Neubau von Straßen in der Gemeinde Omurtag mit drei Losen"
Beschreibung„Wiederaufbau von Straßen in der Gemeinde Omurtag mit drei Losen“ Los № 1: „Rekonstruktion der Nikola Novkov Str.“, Dorf Gorno Novkovo, 14. bis 38. Etage, 175,00 m lang.“ Los № 2: „Rekonstruktion der Batak Str.“ Tserovishte von 88 auf 116, 142,00 m lang.“ Los № 3: „Wiederaufbau der Sindzhirli Str.“ Dorf Padarino von 22 bis 17 mit einer Länge von 180,00 m.“ HINWEIS: Ausführliche Informationen über den Standort des Standorts, technische Parameter und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation enthalten, die integraler Bestandteil dieser Dokumentation ist. , Haupttätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der öffentlichen Auftragsvergabe fallen • Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten und alle anderen begleitenden und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausführung des Baus erforderlich sind, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen, den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und dem genehmigten technischen Entwurf. • Erstellung von Durchführungsunterlagen, Katastervermessung des gesamten Baus und Bereitstellung von Daten an das zuständige Geodäsie-, Kartographie- und Katasteramt gemäß Artikel 54a Absatz 2 des Kataster- und Grundbuchgesetzes; • Lieferung der Website und deren Annahme durch den Auftraggeber durch Gesetz Nr. 15 der Verordnung №3 vom 31. Juli 2003 zur Ausarbeitung von Gesetzen und Protokollen während des Baus;
Kennung des Verfahrens38ce0840-9a18-4c40-8a64-a976ba7df289
Interne Kennung581617
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Търговище (BG334)
LandBulgarien
Zusätzliche InformationenVorbehaltlich des Artikels 112 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen schließt der öffentliche Auftraggeber mit dem benannten Auftragnehmer einen schriftlichen Vertrag über die Vergabe des öffentlichen Auftrags. Der Betrag der Erfüllungsgarantie beträgt 1% /ein /Prozentsatz des Gesamtwerts des Auftrags. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt auch, eine Garantie für die Sicherung der im Voraus für die Durchführung der Bau- und Installationsarbeiten bereitgestellten Mittel zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung entspricht dem Betrag des gemäß dem Vertrag gewährten Vorschusses. Anmerkung: Verlangt der als Auftragnehmer ausgewählte Teilnehmer keine Vorauszahlung, so ist er nicht mehr verpflichtet, eine Sicherheit für den Vorschuss zu leisten. Die Erfüllungsgarantie und die Vorauszahlungsgarantie können per Banküberweisung auf das unten angegebene Bankkonto des Auftraggebers oder in Form einer unbedingten und unwiderruflichen Bankgarantie oder in Form einer Versicherung hinterlegt werden, die die Erfüllung durch Deckung der Haftung des Auftragnehmers sicherstellt. Die Garantie für die Ausführung des Auftrags wird erforderlichenfalls entsprechend den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers verlängert. Der Teilnehmer hat die Form der Erfüllungsgarantie und der Vorauszahlungsgarantie selbst zu wählen. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, stellt die Bankbürgschaft oder das Versicherungs- oder Zahlungsdokument für die zur Vertragserfüllung per Banküberweisung hinterlegte Bürgschaft sowie eine Sicherheit für die Vorauszahlung bei Vertragsabschluss zur Verfügung. Entscheidet sich der Teilnehmer für die Hinterlegung der Erfüllungsgarantie und der Vorauszahlungsgarantie per Banküberweisung, so erfolgt dies auf folgendes Konto: IBAN: BG04FINV915033UB034683 BIC: FINVBGSF BANK: Wählt der Teilnehmer die Garantie für die Erfüllung des Vertrags als Bankbürgschaft, so sollte es sich um eine unbedingte und unwiderrufliche Bankbürgschaft handeln, zugunsten des Auftragnehmers handeln und die Verpflichtung der Bank des Garantiegebers enthalten, die Zahlung auf erste schriftliche Aufforderung des Auftragnehmers im Rahmen des Vertrags zu leisten, wobei er erklärt, dass eine Verletzung einer Verpflichtung des Auftragnehmers oder ein anderer Grund für die Zurückbehaltung der Leistungsgarantie im Rahmen des Vertrags vorliegt, die für die gesamte Laufzeit des Vertrags plus 30 (dreißig) Tage nach Beendigung des Vertrags gültig ist, wobei erforderlichenfalls die Gültigkeitsdauer der Bankbürgschaft verlängert oder eine neue ausgestellt wird. Wählt der Teilnehmer, dass die Erfüllungsgarantie im Rahmen des Vertrags oder die Vorauszahlungsgarantie eine Versicherung zur Deckung der Leistung im Rahmen der Haftung des Auftragnehmers ist, so muss er die folgenden Bedingungen erfüllen: - unbedingt und unwiderruflich sein, um die Leistung durch Übernahme der Haftung des Auftragnehmers zu sichern, und auf erstes schriftliches Verlangen fällig sein, in dem der öffentliche Auftraggeber erklärt, dass der Auftragnehmer einer Verpflichtung aus dem Vertrag zur Vergabe des öffentlichen Auftrags nicht nachgekommen ist. - einmalig zu zahlen, nicht in Raten. - Die Versicherungssumme entspricht dem Betrag der Erfüllungsgarantie. - von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden, die gemäß den Anforderungen des Versicherungsgesetzbuchs und des Handelsrechts der Republik Bulgarien für die Ausübung von Tätigkeiten unter Punkt 15 „Garantien“ des Abschnitts II Buchstabe A des Anhangs № 1 des Versicherungsgesetzbuchs zugelassen und eingetragen ist, oder der Kommission für Finanzaufsicht (Financial Supervision Commission, FSC) mitgeteilt haben, dass sie im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien unter den Bedingungen des Niederlassungsrechts oder des freien Dienstleistungsverkehrs Tätigkeiten ausüben möchte, einschließlich des Abschlusses der Versicherungszweige unter Punkt 15 „Garantien“ des Abschnitts II Buchstabe A des Anhangs № 1 des Versicherungsgesetzbuchs im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien (für eine Versicherungsgesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingetragen ist); - Der Arbeitgeber sollte in der Versicherungspolice im Rahmen dieser Versicherung als dritter Begünstigter (Begünstigter) angegeben werden; - Der Auftragnehmer liefert dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Vertrags ein Original der Versicherungspolice. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers (und gegebenenfalls die Besonderen Geschäftsbedingungen) dieser Art von Versicherung sollten auf sie angewendet werden; - Die Versicherung muss ausdrücklich den Gegenstand des öffentlichen Auftrags angeben, für den die Erfüllungsgarantie gemäß dem Vertrag oder die Vorauszahlungsgarantie vorgelegt wird; - Die Versicherung muss nur die Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, der Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe ist, abdecken und darf nicht dazu verwendet werden, die Verantwortung des AUFTRAGNEHMERS im Rahmen eines anderen Vertrags zu sichern; - Die Versicherungspolice beginnt am Tag des Inkrafttretens des Vertrags, der Gegenstand des öffentlichen Auftrags ist, und endet am Tag des Ablaufs des Vertrags, der Gegenstand des öffentlichen Auftrags ist. In der Strategie sollte eine verlängerte Frist für Forderungen festgelegt werden, die sich aus der Nichterfüllung des Auftrags ergeben, der Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe ist, zuzüglich 30 (dreißig) Tage nach dessen Ablauf; - Zum Nachweis der Gültigkeit der Versicherung legt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber ein Dokument vor, in dem die gezahlte Prämie bescheinigt wird, eine Kopie, die als „mit dem Original übereinstimmend“ beglaubigt wird. Wenn die Bürgschaft kostenpflichtig ist: Die Garantie in Form einer Versicherung kann nur gewährt werden, wenn der Wert der vorgezahlten Mittel oder der Erfüllungsgarantie 255 645,94 EUR oder weniger beträgt. Bei Vorlage der Bürgschaftsgarantie ist in dem Zahlungsauftrag, der Bankbürgschaft oder der Versicherung ausdrücklich der Gegenstand des öffentlichen Auftrags anzugeben, für den die Erfüllungsgarantie vorgelegt wird. Handelt es sich bei dem ausgewählten Auftragnehmer um einen Zusammenschluss, bei dem es sich nicht um eine juristische Person handelt, so kann jeder seiner Partner ein Besteller der Bankbürgschaft bzw. ein Einführer des Garantiebetrags oder ein Versicherungsnehmer sein.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.114 677,31 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 321 oder Artikel 321a des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
KorruptionDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 301-307 des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
BetrugDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 209-213 des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach den Artikeln 114a bis 114s des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt. Artikel 108a des Strafgesetzbuches (geändert und ergänzt, verkündet in AB Nr. 84 vom 6. Oktober 2023 in der bis zum 30. Januar 2026 geltenden Fassung) als Straftat im Sinne von Art. 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 253-260 des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 159a-159d des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer Antragsteller oder Teilnehmer hat steuerliche Verpflichtungen im Sinne von Art. 162 Abs. 2 Nr. 1 der Steuer- und Sozialversicherungsordnung und die darauf entfallenden Zinsen gegenüber dem Staat oder der Gemeinde, in der der öffentliche Auftraggeber und der Antragsteller oder Teilnehmer ihren satzungsmäßigen Sitz haben, oder ähnliche Verpflichtungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Antragsteller oder Teilnehmer niedergelassen ist, die durch eine wirksame Handlung einer zuständigen Behörde nachgewiesen werden (Art. 54 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer Antragsteller oder Teilnehmer hat Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung im Sinne von Art. 162 Abs. 2 Nr. 1 der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung und die darauf entfallenden Zinsen an den Staat oder die Gemeinde des Sitzes des öffentlichen Auftraggebers und des Antragstellers oder Teilnehmers oder entsprechende Verpflichtungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Antragsteller oder Teilnehmer niedergelassen ist, die durch eine wirksame Handlung einer zuständigen Behörde nachgewiesen werden (Art. 54 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 352-353f des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer Antragsteller oder Teilnehmer wurde rechtskräftig wegen einer Straftat nach Artikel 172 oder Artikel 192a des Strafgesetzbuchs (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 PPA) oder wegen einer entsprechenden Straftat in einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 2 PPA) verurteilt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer Antragsteller oder Teilnehmer hat einen Verstoß nach den Artikeln 118, 128, 245 und 301-305 des Arbeitsgesetzbuchs begangen, der durch ein rechtskräftiges Strafdekret oder eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wurde, oder ähnliche Verstöße, die durch eine Handlung einer zuständigen Behörde nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Antragsteller oder Teilnehmer niedergelassen ist, festgestellt wurden (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensIn den Fällen des Artikels 44 Absatz 5 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) besteht eine Ungleichheit.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs liegt ein Interessenkonflikt im Sinne des § 2 Nr. 21 der Zusatzbestimmungen zum Vergabegesetz vor, der nicht behoben werden kann (Art. 54 Abs. 1 Nr. 7 Vergabegesetz).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFür den Antragsteller oder Teilnehmer wird festgestellt, dass - ein falsches Dokument zum Nachweis des erklärten Fehlens von Ausschlussgründen oder der erklärten Erfüllung der Auswahlkriterien vorgelegt hat (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen); - nicht die erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen oder der Erfüllung der Auswahlkriterien vorgelegt hat (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 5 der PPA). Wenn Sie einen fakultativen Grund gemäß Artikel 55 Absatz 1 Nummer 5 der PPA anwenden, fügen Sie bitte eine entsprechende Beschreibung hinzu.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenDer Bewerber oder Teilnehmer hat einen der folgenden Umstände: rechtskräftig wegen Straftaten nach den Artikeln 194 bis 208, 213a bis 217, 219 bis 252 und 254a bis 255a und 256 bis 260 NK verurteilt wurde (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen); Verstöße gemäß Artikel 61 Absatz 1, Artikel 62 Absätze 1 oder 3, Artikel 63 Absätze 1 oder 2, Artikel 228 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs und Artikel 13 Absatz 1 des Gesetzes über Arbeitsmigration und Arbeitskräftemobilität begangen hat, die durch ein rechtskräftiges Strafdekret oder eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wurden (Artikel 54 Absatz 1 Nummer 6 des PPA); Umstände gemäß Artikel 3 Nummer 8 des Gesetzes über die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Unternehmen, die in Steuerhoheitsgebieten eingetragen sind, den von ihnen kontrollierten Personen und ihren wirtschaftlichen Eigentümern; Umstände gemäß Artikel 113 des Gesetzes über den Rechnungshof; mit einer Sanktion nach Art. 83a Abs. 5 Nr. 1 ZANN – vorübergehendes Verbot der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
KonkursDer Bewerber oder Teilnehmer wurde für insolvent im Sinne des Handelsgesetzes erklärt (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen).
ZahlungsunfähigkeitDer Antragsteller oder Teilnehmer ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Vergabegesetzes)
VergleichsverfahrenDer Antragsteller oder Teilnehmer hat mit seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich im Sinne des Artikels 740 des Handelsgesetzes (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen) geschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenNach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, befindet sich ein Gebietsfremder in einer ähnlichen Situation wie: Konkurs; in Insolvenzverfahren; in Liquidationsverfahren; einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern; eingestellte Tätigkeit (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Bewerber oder Teilnehmer ist Gegenstand eines Liquidationsverfahrens im Sinne des Handelsgesetzes (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Antragsteller oder Teilnehmer hat seine Tätigkeit eingestellt (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen)
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDem Antragsteller oder Teilnehmer wird das Recht entzogen, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit nach dem Recht des Landes auszuüben, in dem die Handlung begangen wurde (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 2 PPA).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Antragsteller oder Teilnehmer hat eine Vereinbarung mit anderen Personen geschlossen, um den Wettbewerb zu verfälschen, wenn die Zuwiderhandlung durch eine Handlung einer zuständigen Behörde festgestellt wurde (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 3 PPA).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Bewerber oder Bieter hat sich nachweislich der Nichterfüllung eines öffentlichen Auftrags oder eines Bau- oder Dienstleistungskonzessionsvertrags schuldig gemacht, der zur Kündigung oder vorzeitigen Kündigung, zur Zahlung von Schadensersatz oder anderen ähnlichen Sanktionen geführt hat, es sei denn, die Nichterfüllung betrifft weniger als 50 % des Auftragswerts oder des Auftragsvolumens (Artikel 55 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel„Rekonstruktion der Nikola Novkov Str.“, Dorf Gorno Novkovo, 14. bis 38. Etage, 175,00 m lang.“
Beschreibung„Rekonstruktion der Nikola Novkov Str.“ Gorno Novkovo im 14. bis 38. Stock mit einer Länge von 175,00 m.“ HINWEIS: Ausführliche Informationen über den Standort des Standorts, technische Parameter und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation enthalten, die integraler Bestandteil dieser Dokumentation ist. , Haupttätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der öffentlichen Auftragsvergabe fallen • Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten und alle anderen begleitenden und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausführung des Baus erforderlich sind, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen, den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und dem genehmigten technischen Entwurf. • Erstellung von Durchführungsunterlagen, Katastervermessung des gesamten Baus und Bereitstellung von Daten an das zuständige Geodäsie-, Kartographie- und Katasteramt gemäß Artikel 54a Absatz 2 des Kataster- und Grundbuchgesetzes; • Lieferung der Website und deren Annahme durch den Auftraggeber durch Gesetz Nr. 15 der Verordnung №3 vom 31. Juli 2003 zur Ausarbeitung von Gesetzen und Protokollen während des Baus; ​​​​​​​
Interne Kennung581619
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Търговище (BG334)
LandBulgarien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.40 416,51 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungANFORDERUNGEN AN DAS RECOVERY- UND NACHHALTIGKEITSPRINZIP Der Vertragsgegenstand sollte den Anforderungen der technischen Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) entsprechen. Die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) sieht vor, dass keine in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten enthaltene Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) führen darf. Auf dieser Grundlage sollten alle im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan Bulgariens (NRRP) enthaltenen Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen des Verfahrens № BG-RRP-12.014 „Bau moderner Einrichtungen und Bereitstellung medizinischer Ausrüstung und Einrichtungsgegenstände für die ambulante Versorgung sowie beratender medizinischer und sozialer Einheiten der Investitionen in die Entwicklung der ambulanten Versorgung“ vorgesehenen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der sechs Umweltziele gemäß Artikel 9 der Taxonomieverordnung zum ökologischen Wandel beitragen: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. In diesem Zusammenhang sollten alle Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen. Für die Zwecke der ARF-Verordnung ist der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Sinne von Art. 17 der Taxonomie-Verordnung auszulegen, der definiert, was unter „erheblicher Beeinträchtigung“ für die sechs darin genannten Umweltziele zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang wird unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erbrachten Produkte und Dienstleistungen davon ausgegangen, dass die Tätigkeit eines der sechs Umweltziele erheblich beeinträchtigt, so dass der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ NICHT eingehalten wird, wenn 1) Eindämmung des Klimawandels, diese Tätigkeit führt zu erheblichen Treibhausgasemissionen; 2) Anpassung an den Klimawandel, führt diese Tätigkeit zu einer Zunahme der negativen Auswirkungen des aktuellen Klimas und des erwarteten zukünftigen Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf die Bevölkerung, die Natur oder die Vermögenswerte; 3) die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, diese Tätigkeit verschlechtert sich: den guten Zustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser; oder - der gute Umweltzustand der Meeresgewässer; Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung und -recycling, - diese Tätigkeit führt zu erheblichen Ineffizienzen bei der Verwendung von Materialien oder bei der direkten oder indirekten Nutzung natürlicher Ressourcen wie nicht erneuerbaren Energiequellen, Rohstoffen, Wasser und Land in einer oder mehreren Phasen des Lebenszyklus von Produkten, auch in Bezug auf Haltbarkeit und Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wiederverwendung oder Recycling von Produkten; - diese Tätigkeit führt zu einer erheblichen Zunahme der Erzeugung, Verbrennung oder Beseitigung von Abfällen, mit Ausnahme der Verbrennung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle; oder - die langfristige Beseitigung von Abfällen kann erhebliche und langfristige Umweltschäden verursachen; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, diese Tätigkeit führt zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden im Vergleich zur Situation vor Beginn der Tätigkeit; oder (6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, diese Tätigkeit: - die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme wird erheblich beeinträchtigt; oder - verschlechtert den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich solcher von Unionsinteresse Im Einklang mit der ARF-Verordnung und folglich zur Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sollten alle geplanten CEI von Antragstellern (Endempfängern) im Rahmen des Verfahrens „Bau modernster Einrichtungen und Bereitstellung von medizinischer Ausrüstung und Mobiliar für ambulante Pflegeeinheiten und beratende medizinische und soziale Einheiten aus der ambulanten Pflegeentwicklungsinvestition“ nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung jedes der oben genannten sechs Umweltziele führen. Weitere Informationen zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ finden sich in der Taxonomie-Verordnung und in der Bekanntmachung der Kommission „Technische Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01)“ sowie in damit zusammenhängenden Dokumenten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenAnpassung an den KlimawandelKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — KriterienKriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Grüne Auftragsvergabe — KriterienNationale Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDie Teilnehmer des in Bulgarien registrierten und tätigen Verfahrens müssen über eine gültige Eintragung in das Zentrale Berufsregister der Bauherren für die Ausführung von Bauarbeiten der zweiten Gruppe gemäß Artikel 5 Absatz 6 Nummer 2 Nummer 2.3 Nummer 2.3.1 der vierten Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a des Raumentwicklungsgesetzes und für ausländische Personen – Eintragung in ein analoges Register gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Landes – Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem sie niedergelassen sind, verfügen; in diesem Fall muss der Teilnehmer ein gleichwertiges Dokument zum Nachweis der Registrierung oder Mitgliedschaft in einer analogen Berufsorganisation des Landes, in dem er niedergelassen ist, angeben und für den Umfang der Tätigkeiten, für die er ausgestellt wurde, in das Zentrale Berufsregister der Bauherren eintragen. Gemäß Artikel 112 Absatz 1 Nummer 4 PPA und Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Baukammergesetzes muss die ausländische Person beim Abschluss eines Vertrags im Rahmen dieses öffentlichen Auftrags einen Eintrag im CPRB oder eine gemäß Artikel 25a Absatz 4 des Baukammergesetzes (falls zutreffend) ausgestellte Bescheinigung auf ihren Namen erklären. Authentifizierung: Die Umstände sind in Abschnitt A zu bescheinigen: „Fitness“ in Teil IV: „Auswahlkriterien“ Nummer 1 der eESPD, in der Informationen über die Eintragung des Teilnehmers in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, angegeben sind, ob die einschlägigen Dokumente in elektronischer Form verfügbar sind, sowie die Web-Adresse, die Behörde oder die Stelle, die das Registrierungsformular ausstellt, und ein genauer Verweis auf das Dokument. Demonstration: In den in Artikel 67 Absatz 5 PPA und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 PPA genannten Fällen ist die Einhaltung der Anforderung durch Vorlage einer beglaubigten Kopie einer gültigen Zulassungsbescheinigung im CPRC der Baukammer für die Ausführung von Bauarbeiten in der Baukategorie, in die der Auftragsgegenstand fällt, nachzuweisen (weitere Informationen: http://register.ksb.bg/).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEin Teilnehmer, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Republik Bulgarien niedergelassen/registriert ist, muss über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes für Bauarbeiten verfügen, die den Mindestversicherungsbetrag für einen Bauherrn der vierten Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 des Raumentwicklungsgesetzes in Höhe von 51 129,19 , EUR abdeckt. 100 000 BGN gemäß Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Pflichtversicherung in der Planung und im Bauwesen. Nach Artikel 171a des Raumentwicklungsgesetzes gilt das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für die in Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes genannten Personen nicht für eine Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien niedergelassen ist und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gleichwertige Berufshaftpflicht- oder Garantieversicherung abgeschlossen hat. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Erfüllung der Anforderung, indem er Teil IV Abschnitt B „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Feld „Berufshaftpflichtversicherung“ der EEE ausfüllt und dabei die Versicherungssumme der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherungen, die versicherte Tätigkeit sowie die Anzahl und Gültigkeit der betreffenden Versicherung angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegt) – Kopie von Dokumenten, die das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der Designversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung in der Bauversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung belegen. Anmerkung: Ist ein Bieter aus triftigen Gründen nicht in der Lage, die vom öffentlichen Auftraggeber angeforderten Unterlagen vorzulegen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere Unterlagen nachweisen, die der öffentliche Auftraggeber für angemessen hält.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter muss in den letzten fünf Jahren ab dem Datum der Einreichung des Angebots eine Tätigkeit/ein Werk mit einem Gegenstand ausgeführt haben, der mit dem des öffentlichen Auftrags identisch oder ihm ähnlich ist. Bei Arbeiten, die dem des öffentlichen Auftrags „ähnlich“ sind, sind der Bau und/oder der Wiederaufbau und/oder die Überholung und/oder die Sanierung von Straßen wie folgt zu betrachten. Präzisierung: Die Bauarbeiten gelten als abgeschlossen, wenn für die Baustelle ein Rechtsakt/Protokoll oder ein anderes Dokument zur Abnahme durch den öffentlichen Auftraggeber erstellt und unterzeichnet wurde. Nachweis der Anforderung gemäß Nummer 1.3.1 Dokumente zum Nachweis der Anforderung gemäß Artikel 64 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen – Liste der dem Gegenstand des öffentlichen Auftrags ähnlichen oder identischen Bauleistungen, denen Leistungsbescheinigungen beigefügt sind, die den Wert, das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, den Ort, die Art und das Volumen sowie die Frage enthalten, ob sie im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen ausgeführt wurden. Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderung sind von dem als Auftragnehmer benannten Bieter oder auf Antrag im Laufe des Verfahrens in den in Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Fällen vorzulegen. Unterlagen sind auch für Unterauftragnehmer und gegebenenfalls Dritte einzureichen. Bei der Einreichung eines Angebots erklärt der Bieter, dass das Auswahlkriterium unter Nummer 1.3.1 erfüllt ist, indem er Teil IV Auswahlkriterien, Abschnitt C, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Nummer 1a) im Einheitlichen Europäischen Beschaffungsdokument (ESPD) ausfüllt. Dritte (falls vorhanden), auf deren Leistungsfähigkeit sich der Teilnehmer zum Nachweis der in Nummer 1 genannten Auswahlkriterien stützt. 3.1 müssen die einschlägigen Auswahlkriterien erfüllen, für deren Nachweis der Teilnehmer auf seine Leistungsfähigkeit angewiesen ist. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert den vorgelegten Nachweis der technischen und beruflichen Fähigkeiten nicht, wenn er von einer Person stammt, die ein Interesse hat, das zu einem Vorteil im Sinne von Artikel 54 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und zum Verfall von rechtswidrig erworbenem Eigentum führen kann.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer muss über ein Management-Team der folgenden Personen verfügen, um den Vertrag zu erfüllen: 1). Technischer Manager (1pcs) Ausbildung und Qualifikation: gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes. 2). Qualitätskontrollexperte (1 Stk.) Ausbildung und Qualifizierung: das Vorhandensein eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung auf dem Gebiet der Qualitätskontrolle der Leistung im Bauwesen und der Kontrolle der Konformität von Bauprodukten mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen oder gleichwertigen Anforderungen; 3). Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1 Stk.) Ausbildung und Qualifikation: Verfügbarkeit eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung für einen Bausicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten gemäß der Verordnung № RD-07-2 vom 16.12.2009 über die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen von Arbeitnehmern nach den Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder gleichwertigen Vorschriften; Anmerkung 1: Eine Person kann mehrere Positionen des benötigten Designteams kombinieren. In solchen Fällen muss die Person die Anforderungen für jede der Stellen erfüllen, für die sie vorgeschlagen wird. Präzisierung: Bei der Verwendung von Experten - Ausländern - wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für den Bildungs- und Qualifikationsabschluss auch durch die Angabe der Gleichwertigkeit mit den oben genannten Fachgebieten bescheinigt. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Einhaltung der Anforderung, indem er in Teil IV Abschnitt C „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ das Feld „Bei Bauaufträgen: technische Personen oder Einrichtungen, die die Arbeiten ausführen“ und den Bereich „Bildungs- und Berufsqualifikationen“ der EEE, Informationen über die Teammitglieder, die den Auftrag ausführen werden, einschließlich:  Fachkraft/Sachverständiger (zwei Namen und Stellung (Stelle), die die Person bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags besetzen wird)  Education (Spezialität, Berufsqualifikation, Jahr des Abschlusses, № pro Diplom, Bildungseinrichtung) - in den entsprechenden Fällen.  Rechtsfähigkeit (№ des ausgestellten Dokuments, Gültigkeit, Umfang der Rechtsfähigkeit, Aussteller des Dokuments) - in den anwendbaren Fällen  Spezifische Erfahrung (Teilnahme an abgeschlossenen Entwurfstätigkeiten). Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absätze 5 und 112 Absatz 1 Nummer 2 der PPA vorgelegt) - Liste der Mitarbeiter, die den Vertrag erfüllen werden, und der Führungskräfte, die für die Ausführung verantwortlich sind, sowie Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung der Personen.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer des Verfahrens muss sich bewerben - ein Qualitätsmanagementsystem, das nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 (oder einem gleichwertigen Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) zertifiziert ist und einen Anwendungsbereich einschließlich Bau umfasst; BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Verfahrensteilnehmer muss ein Umweltmanagementsystem BDS EN ISO 14000:2015 (oder ein gleichwertiges Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) mit einem Anwendungsbereich einschließlich Bau anwenden. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungNiedrigster angebotener Preis
BeschreibungNiedrigster angebotener Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindBulgarisch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://app.eop.bg/today/581617
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameЦАИС ЕОП
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://app.eop.bg/today/581617
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenBulgarisch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/05/2026 23:59:59 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss180 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2026 13:00:00 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsIm System
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleКомисия за защита на конкуренцията
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß Artikel 197 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen kann innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf der Frist nach Artikel 179 gegen die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens und/oder die Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Bedingungen des angekündigten Verfahrens ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltОБЩИНА ОМУРТАГ
5.1.
LosLOT-0002
TitelWiederaufbau der Batak-Straße im Dorf Tserovishte von 88 auf 116 mit einer Länge von 142,00 m.“
BeschreibungUmbau der Batak Straße im Dorf Tserovishte von 88 bis 116 mit einer Länge von 142,00 m. Ausführliche Informationen über den Standort des Standorts, technische Parameter und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation enthalten, die integraler Bestandteil dieser Dokumentation ist. , Haupttätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der öffentlichen Auftragsvergabe fallen • Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten und alle anderen begleitenden und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausführung des Baus erforderlich sind, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen, den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und dem genehmigten technischen Entwurf. • Erstellung von Durchführungsunterlagen, Katastervermessung des gesamten Baus und Bereitstellung von Daten an das zuständige Geodäsie-, Kartographie- und Katasteramt gemäß Artikel 54a Absatz 2 des Kataster- und Grundbuchgesetzes; • Lieferung der Website und deren Annahme durch den Auftraggeber durch Gesetz Nr. 15 der Verordnung №3 vom 31. Juli 2003 zur Ausarbeitung von Gesetzen und Protokollen während des Baus; ​​​​​​​
Interne Kennung581629
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Търговище (BG334)
LandBulgarien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.22 666,11 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenVorbehaltlich des Artikels 112 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen schließt der öffentliche Auftraggeber mit dem benannten Auftragnehmer einen schriftlichen Vertrag über die Vergabe des öffentlichen Auftrags. Der Betrag der Erfüllungsgarantie beträgt 1% /ein /Prozentsatz des Gesamtwerts des Auftrags. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt auch, eine Garantie für die Sicherung der im Voraus für die Durchführung der Bau- und Installationsarbeiten bereitgestellten Mittel zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vorauszahlung entspricht dem Betrag des gemäß dem Vertrag gewährten Vorschusses. Anmerkung: Verlangt der als Auftragnehmer ausgewählte Teilnehmer keine Vorauszahlung, so ist er nicht mehr verpflichtet, eine Sicherheit für den Vorschuss zu leisten. Die Erfüllungsgarantie und die Vorauszahlungsgarantie können per Banküberweisung auf das unten angegebene Bankkonto des Auftraggebers oder in Form einer unbedingten und unwiderruflichen Bankgarantie oder in Form einer Versicherung hinterlegt werden, die die Erfüllung durch Deckung der Haftung des Auftragnehmers sicherstellt. Die Garantie für die Ausführung des Auftrags wird erforderlichenfalls entsprechend den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers verlängert. Der Teilnehmer hat die Form der Erfüllungsgarantie und der Vorauszahlungsgarantie selbst zu wählen. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, stellt die Bankbürgschaft oder das Versicherungs- oder Zahlungsdokument für die zur Vertragserfüllung per Banküberweisung hinterlegte Bürgschaft sowie eine Sicherheit für die Vorauszahlung bei Vertragsabschluss zur Verfügung. Entscheidet sich der Teilnehmer für die Hinterlegung der Erfüllungsgarantie und der Vorauszahlungsgarantie per Banküberweisung, so erfolgt dies auf folgendes Konto: IBAN: BG04FINV915033UB034683 BIC: FINVBGSF BANK: Wählt der Teilnehmer die Garantie für die Erfüllung des Vertrags als Bankbürgschaft, so sollte es sich um eine unbedingte und unwiderrufliche Bankbürgschaft handeln, zugunsten des Auftragnehmers handeln und die Verpflichtung der Bank des Garantiegebers enthalten, die Zahlung auf erste schriftliche Aufforderung des Auftragnehmers im Rahmen des Vertrags zu leisten, wobei er erklärt, dass eine Verletzung einer Verpflichtung des Auftragnehmers oder ein anderer Grund für die Zurückbehaltung der Leistungsgarantie im Rahmen des Vertrags vorliegt, die für die gesamte Laufzeit des Vertrags plus 30 (dreißig) Tage nach Beendigung des Vertrags gültig ist, wobei erforderlichenfalls die Gültigkeitsdauer der Bankbürgschaft verlängert oder eine neue ausgestellt wird. Wählt der Teilnehmer, dass die Erfüllungsgarantie im Rahmen des Vertrags oder die Vorauszahlungsgarantie eine Versicherung zur Deckung der Leistung im Rahmen der Haftung des Auftragnehmers ist, so muss er die folgenden Bedingungen erfüllen: - unbedingt und unwiderruflich sein, um die Leistung durch Übernahme der Haftung des Auftragnehmers zu sichern, und auf erstes schriftliches Verlangen fällig sein, in dem der öffentliche Auftraggeber erklärt, dass der Auftragnehmer einer Verpflichtung aus dem Vertrag zur Vergabe des öffentlichen Auftrags nicht nachgekommen ist. - einmalig zu zahlen, nicht in Raten. - Die Versicherungssumme entspricht dem Betrag der Erfüllungsgarantie. - von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden, die gemäß den Anforderungen des Versicherungsgesetzbuchs und des Handelsrechts der Republik Bulgarien für die Ausübung von Tätigkeiten unter Punkt 15 „Garantien“ des Abschnitts II Buchstabe A des Anhangs № 1 des Versicherungsgesetzbuchs zugelassen und eingetragen ist, oder der Kommission für Finanzaufsicht (Financial Supervision Commission, FSC) mitgeteilt haben, dass sie im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien unter den Bedingungen des Niederlassungsrechts oder des freien Dienstleistungsverkehrs Tätigkeiten ausüben möchte, einschließlich des Abschlusses der Versicherungszweige unter Punkt 15 „Garantien“ des Abschnitts II Buchstabe A des Anhangs № 1 des Versicherungsgesetzbuchs im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien (für eine Versicherungsgesellschaft, die in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingetragen ist); - Der Arbeitgeber sollte in der Versicherungspolice im Rahmen dieser Versicherung als dritter Begünstigter (Begünstigter) angegeben werden; - Der Auftragnehmer liefert dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Vertrags ein Original der Versicherungspolice. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers (und gegebenenfalls die Besonderen Geschäftsbedingungen) dieser Art von Versicherung sollten auf sie angewendet werden; - Die Versicherung muss ausdrücklich den Gegenstand des öffentlichen Auftrags angeben, für den die Erfüllungsgarantie gemäß dem Vertrag oder die Vorauszahlungsgarantie vorgelegt wird; - Die Versicherung muss nur die Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, der Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe ist, abdecken und darf nicht dazu verwendet werden, die Verantwortung des AUFTRAGNEHMERS im Rahmen eines anderen Vertrags zu sichern; - Die Versicherungspolice beginnt am Tag des Inkrafttretens des Vertrags, der Gegenstand des öffentlichen Auftrags ist, und endet am Tag des Ablaufs des Vertrags, der Gegenstand des öffentlichen Auftrags ist. In der Strategie sollte eine verlängerte Frist für Forderungen festgelegt werden, die sich aus der Nichterfüllung des Auftrags ergeben, der Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe ist, zuzüglich 30 (dreißig) Tage nach dessen Ablauf; - Zum Nachweis der Gültigkeit der Versicherung legt der Auftragnehmer dem öffentlichen Auftraggeber ein Dokument vor, in dem die gezahlte Prämie bescheinigt wird, eine Kopie, die als „mit dem Original übereinstimmend“ beglaubigt wird. WICHTIG: Die Garantie in Form einer Versicherung kann nur gewährt werden, wenn der Wert der vorgezahlten Mittel oder der Erfüllungsgarantie 255 645,94 EUR oder weniger beträgt. Bei Vorlage der Bürgschaftsgarantie ist in dem Zahlungsauftrag, der Bankbürgschaft oder der Versicherung ausdrücklich der Gegenstand des öffentlichen Auftrags anzugeben, für den die Erfüllungsgarantie vorgelegt wird. Handelt es sich bei dem ausgewählten Auftragnehmer um einen Zusammenschluss, bei dem es sich nicht um eine juristische Person handelt, so kann jeder seiner Partner ein Besteller der Bankbürgschaft bzw. ein Einführer des Garantiebetrags oder ein Versicherungsnehmer sein.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungANFORDERUNGEN AN DAS RECOVERY- UND NACHHALTIGKEITSPRINZIP Der Vertragsgegenstand sollte den Anforderungen der technischen Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) entsprechen. Die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) sieht vor, dass keine in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten enthaltene Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) führen darf. Auf dieser Grundlage sollten alle im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan Bulgariens (NRRP) enthaltenen Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen des Verfahrens № BG-RRP-12.014 „Bau moderner Einrichtungen und Bereitstellung medizinischer Ausrüstung und Einrichtungsgegenstände für die ambulante Versorgung sowie beratender medizinischer und sozialer Einheiten der Investitionen in die Entwicklung der ambulanten Versorgung“ vorgesehenen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der sechs Umweltziele gemäß Artikel 9 der Taxonomieverordnung zum ökologischen Wandel beitragen: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. In diesem Zusammenhang sollten alle Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen. Für die Zwecke der ARF-Verordnung ist der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Sinne von Art. 17 der Taxonomie-Verordnung auszulegen, der definiert, was unter „erheblicher Beeinträchtigung“ für die sechs darin genannten Umweltziele zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang wird unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erbrachten Produkte und Dienstleistungen davon ausgegangen, dass die Tätigkeit eines der sechs Umweltziele erheblich beeinträchtigt, so dass der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ NICHT eingehalten wird, wenn 1) Eindämmung des Klimawandels, diese Tätigkeit führt zu erheblichen Treibhausgasemissionen; 2) Anpassung an den Klimawandel, führt diese Tätigkeit zu einer Zunahme der negativen Auswirkungen des aktuellen Klimas und des erwarteten zukünftigen Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf die Bevölkerung, die Natur oder die Vermögenswerte; 3) die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, diese Tätigkeit verschlechtert sich: den guten Zustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser; oder - der gute Umweltzustand der Meeresgewässer; Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung und -recycling, - diese Tätigkeit führt zu erheblichen Ineffizienzen bei der Verwendung von Materialien oder bei der direkten oder indirekten Nutzung natürlicher Ressourcen wie nicht erneuerbaren Energiequellen, Rohstoffen, Wasser und Land in einer oder mehreren Phasen des Lebenszyklus von Produkten, auch in Bezug auf Haltbarkeit und Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wiederverwendung oder Recycling von Produkten; - diese Tätigkeit führt zu einer erheblichen Zunahme der Erzeugung, Verbrennung oder Beseitigung von Abfällen, mit Ausnahme der Verbrennung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle; oder - die langfristige Beseitigung von Abfällen kann erhebliche und langfristige Umweltschäden verursachen; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, diese Tätigkeit führt zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden im Vergleich zur Situation vor Beginn der Tätigkeit; oder (6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, diese Tätigkeit: - die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme wird erheblich beeinträchtigt; oder - verschlechtert den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich solcher von Unionsinteresse Im Einklang mit der ARF-Verordnung und folglich zur Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sollten alle geplanten CEI von Antragstellern (Endempfängern) im Rahmen des Verfahrens „Bau modernster Einrichtungen und Bereitstellung von medizinischer Ausrüstung und Mobiliar für ambulante Pflegeeinheiten und beratende medizinische und soziale Einheiten aus der ambulanten Pflegeentwicklungsinvestition“ nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung jedes der oben genannten sechs Umweltziele führen. Weitere Informationen zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ finden sich in der Taxonomie-Verordnung und in der Bekanntmachung der Kommission „Technische Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01)“ sowie in damit zusammenhängenden Dokumenten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenAnpassung an den KlimawandelKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — KriterienKriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Grüne Auftragsvergabe — KriterienNationale Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums1.1. Die Teilnehmer des Verfahrens, die in Bulgarien registriert sind und Tätigkeiten ausüben, müssen über eine gültige Eintragung in das Zentrale Berufsregister der Bauherren für die Ausführung von Bauten der zweiten Gruppe gemäß Artikel 5 Absatz 6 Nummer 2 Nummer 2.3 Nummer 2.3.1 des FVRPRS, vierte Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a des Raumentwicklungsgesetzes, und für ausländische Personen – Eintragung in ein analoges Register gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats – des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem sie niedergelassen sind, verfügen; in diesem Fall muss der Teilnehmer ein gleichwertiges Dokument zum Nachweis der Registrierung oder Mitgliedschaft in einer analogen Berufsorganisation des Landes, in dem er niedergelassen ist, angeben und für den Umfang der Tätigkeiten, für die er ausgestellt wird, in das Zentrale Berufsregister des Bauherrn eingetragen sein. Gemäß Artikel 112 Absatz 1 Nummer 4 PPA und Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Baukammergesetzes muss die ausländische Person beim Abschluss eines Vertrags im Rahmen dieses öffentlichen Auftrags einen Eintrag im CPRB oder eine gemäß Artikel 25a Absatz 4 des Baukammergesetzes (falls zutreffend) ausgestellte Bescheinigung auf ihren Namen erklären. Authentifizierung: Die Umstände sind in Abschnitt A zu bescheinigen: „Fitness“ in Teil IV: „Auswahlkriterien“ Nummer 1 der eESPD, in der Informationen über die Eintragung des Teilnehmers in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, angegeben sind, ob die einschlägigen Dokumente in elektronischer Form verfügbar sind, sowie die Web-Adresse, die Behörde oder die Stelle, die das Registrierungsformular ausstellt, und ein genauer Verweis auf das Dokument. Demonstration: In den in Artikel 67 Absatz 5 PPA und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 PPA genannten Fällen ist die Einhaltung der Anforderung durch Vorlage einer beglaubigten Kopie einer gültigen Zulassungsbescheinigung im CPRC der Baukammer für die Ausführung von Bauarbeiten in der Baukategorie, in die der Auftragsgegenstand fällt, nachzuweisen (weitere Informationen: http://register.ksb.bg/).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEin Teilnehmer, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Republik Bulgarien niedergelassen/registriert ist, muss über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes für Bauarbeiten verfügen, die den Mindestversicherungsbetrag für einen Bauherrn der vierten Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 des Raumentwicklungsgesetzes in Höhe von 51 129,19 , EUR abdeckt. 100 000 BGN gemäß Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Pflichtversicherung in der Planung und im Bauwesen. Nach Artikel 171a des Raumentwicklungsgesetzes gilt das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für die in Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes genannten Personen nicht für eine Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien niedergelassen ist und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gleichwertige Berufshaftpflicht- oder Garantieversicherung abgeschlossen hat. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Erfüllung der Anforderung, indem er Teil IV Abschnitt B „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Feld „Berufshaftpflichtversicherung“ der EEE ausfüllt und dabei die Versicherungssumme der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherungen, die versicherte Tätigkeit sowie die Anzahl und Gültigkeit der betreffenden Versicherung angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegt) – Kopie von Dokumenten, die das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der Designversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung in der Bauversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung belegen. Anmerkung: Ist ein Bieter aus triftigen Gründen nicht in der Lage, die vom öffentlichen Auftraggeber angeforderten Unterlagen vorzulegen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere Unterlagen nachweisen, die der öffentliche Auftraggeber für angemessen hält.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter muss in den letzten fünf Jahren ab dem Datum der Einreichung des Angebots eine Tätigkeit/ein Werk mit einem Gegenstand ausgeführt haben, der mit dem des öffentlichen Auftrags identisch oder ihm ähnlich ist. Bei Arbeiten, die dem des öffentlichen Auftrags „ähnlich“ sind, sind der Bau und/oder der Wiederaufbau und/oder die Überholung und/oder die Sanierung von Straßen wie folgt zu betrachten. Präzisierung: Die Bauarbeiten gelten als abgeschlossen, wenn für die Baustelle ein Rechtsakt/Protokoll oder ein anderes Dokument zur Abnahme durch den öffentlichen Auftraggeber erstellt und unterzeichnet wurde. Nachweis der Anforderung gemäß Nummer 1.3.1 Dokumente zum Nachweis der Anforderung gemäß Artikel 64 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen – Liste der dem Gegenstand des öffentlichen Auftrags ähnlichen oder identischen Bauleistungen, denen Leistungsbescheinigungen beigefügt sind, die den Wert, das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, den Ort, die Art und das Volumen sowie die Frage enthalten, ob sie im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen ausgeführt wurden. Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderung sind von dem als Auftragnehmer benannten Bieter oder auf Antrag im Laufe des Verfahrens in den in Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Fällen vorzulegen. Unterlagen sind auch für Unterauftragnehmer und gegebenenfalls Dritte einzureichen. Bei der Einreichung eines Angebots erklärt der Bieter, dass das Auswahlkriterium unter Nummer 1.3.1 erfüllt ist, indem er Teil IV Auswahlkriterien, Abschnitt C, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Nummer 1a) im Einheitlichen Europäischen Beschaffungsdokument (ESPD) ausfüllt. Dritte (falls vorhanden), auf deren Leistungsfähigkeit sich der Teilnehmer zum Nachweis der in Nummer 1 genannten Auswahlkriterien stützt. 3.1 müssen die einschlägigen Auswahlkriterien erfüllen, für deren Nachweis der Teilnehmer auf seine Leistungsfähigkeit angewiesen ist. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert den vorgelegten Nachweis der technischen und beruflichen Fähigkeiten nicht, wenn er von einer Person stammt, die ein Interesse hat, das zu einem Vorteil im Sinne von Artikel 54 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und zum Verfall von rechtswidrig erworbenem Eigentum führen kann.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer muss über ein Management-Team der folgenden Personen verfügen, um den Vertrag zu erfüllen: 1). Technischer Manager (1pcs) Ausbildung und Qualifikation: gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes. 2). Qualitätskontrollexperte (1 Stk.) Ausbildung und Qualifizierung: das Vorhandensein eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung auf dem Gebiet der Qualitätskontrolle der Leistung im Bauwesen und der Kontrolle der Konformität von Bauprodukten mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen oder gleichwertigen Anforderungen; 3). Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1 Stk.) Ausbildung und Qualifikation: Verfügbarkeit eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung für einen Bausicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten gemäß der Verordnung № RD-07-2 vom 16.12.2009 über die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen von Arbeitnehmern nach den Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder gleichwertigen Vorschriften; Anmerkung 1: Eine Person kann mehrere Positionen des benötigten Designteams kombinieren. In solchen Fällen muss die Person die Anforderungen für jede der Stellen erfüllen, für die sie vorgeschlagen wird. Präzisierung: Bei der Verwendung von Experten - Ausländern - wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für den Bildungs- und Qualifikationsabschluss auch durch die Angabe der Gleichwertigkeit mit den oben genannten Fachgebieten bescheinigt. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Einhaltung der Anforderung, indem er in Teil IV Abschnitt C „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ das Feld „Bei Bauaufträgen: technische Personen oder Einrichtungen, die die Arbeiten ausführen“ und den Bereich „Bildungs- und Berufsqualifikationen“ der EEE, Informationen über die Teammitglieder, die den Auftrag ausführen werden, einschließlich:  Fachkraft/Sachverständiger (zwei Namen und Stellung (Stelle), die die Person bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags besetzen wird)  Education (Spezialität, Berufsqualifikation, Jahr des Abschlusses, № pro Diplom, Bildungseinrichtung) - in den entsprechenden Fällen.  Rechtsfähigkeit (№ des ausgestellten Dokuments, Gültigkeit, Umfang der Rechtsfähigkeit, Aussteller des Dokuments) - in den anwendbaren Fällen  Spezifische Erfahrung (Teilnahme an abgeschlossenen Entwurfstätigkeiten). Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absätze 5 und 112 Absatz 1 Nummer 2 der PPA vorgelegt) - Liste der Mitarbeiter, die den Vertrag erfüllen werden, und der Führungskräfte, die für die Ausführung verantwortlich sind, sowie Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung der Personen.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer des Verfahrens muss sich bewerben - ein Qualitätsmanagementsystem, das nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 (oder einem gleichwertigen Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) zertifiziert ist und einen Anwendungsbereich einschließlich Bau umfasst; BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Verfahrensteilnehmer muss ein Umweltmanagementsystem BDS EN ISO 14000:2015 (oder ein gleichwertiges Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) mit einem Anwendungsbereich einschließlich Bau anwenden. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungNiedrigster angebotener Preis
BeschreibungNiedrigster angebotener Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindBulgarisch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://app.eop.bg/today/581617
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameЦАИС ЕОП
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://app.eop.bg/today/581617
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenBulgarisch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/05/2026 23:59:59 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss180 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2026 13:00:00 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsIm System
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleКомисия за защита на конкуренцията
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß Artikel 197 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen kann innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf der Frist nach Artikel 179 gegen die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens und/oder die Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Bedingungen des angekündigten Verfahrens ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltОБЩИНА ОМУРТАГ
5.1.
LosLOT-0003
TitelWiederaufbau der Sindzhirli-Straße im Dorf Padarino von 22 bis 17 mit einer Länge von 180,00 m.“
Beschreibung„Wiederaufbau der Sindzhirli Str.“ Dorf Padarino von 22 bis 17 mit einer Länge von 180,00 m.“ HINWEIS: Ausführliche Informationen über den Standort des Standorts, technische Parameter und Anforderungen sind in der Technischen Spezifikation enthalten, die integraler Bestandteil dieser Dokumentation ist. , Haupttätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der öffentlichen Auftragsvergabe fallen • Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten und alle anderen begleitenden und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausführung des Baus erforderlich sind, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen, den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und dem genehmigten technischen Entwurf. • Erstellung von Durchführungsunterlagen, Katastervermessung des gesamten Baus und Bereitstellung von Daten an das zuständige Geodäsie-, Kartographie- und Katasteramt gemäß Artikel 54a Absatz 2 des Kataster- und Grundbuchgesetzes; • Lieferung der Website und deren Annahme durch den Auftraggeber durch Gesetz Nr. 15 der Verordnung №3 vom 31. Juli 2003 zur Ausarbeitung von Gesetzen und Protokollen während des Baus; 2. Gegenstand der Bestellung: Gegenstand des Vertrages ist die Konstruktion. ​​​​​​​
Interne Kennung581630
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Търговище (BG334)
LandBulgarien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Tage
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.51 594,69 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungANFORDERUNGEN AN DAS RECOVERY- UND NACHHALTIGKEITSPRINZIP Der Vertragsgegenstand sollte den Anforderungen der technischen Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) entsprechen. Die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) sieht vor, dass keine in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten enthaltene Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) führen darf. Auf dieser Grundlage sollten alle im Nationalen Aufbau- und Resilienzplan Bulgariens (NRRP) enthaltenen Maßnahmen, einschließlich der im Rahmen des Verfahrens № BG-RRP-12.014 „Bau moderner Einrichtungen und Bereitstellung medizinischer Ausrüstung und Einrichtungsgegenstände für die ambulante Versorgung sowie beratender medizinischer und sozialer Einheiten der Investitionen in die Entwicklung der ambulanten Versorgung“ vorgesehenen Maßnahmen, unter Berücksichtigung der sechs Umweltziele gemäß Artikel 9 der Taxonomieverordnung zum ökologischen Wandel beitragen: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. In diesem Zusammenhang sollten alle Investitionen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen. Für die Zwecke der ARF-Verordnung ist der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Sinne von Art. 17 der Taxonomie-Verordnung auszulegen, der definiert, was unter „erheblicher Beeinträchtigung“ für die sechs darin genannten Umweltziele zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang wird unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der durch eine wirtschaftliche Tätigkeit erbrachten Produkte und Dienstleistungen davon ausgegangen, dass die Tätigkeit eines der sechs Umweltziele erheblich beeinträchtigt, so dass der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ NICHT eingehalten wird, wenn 1) Eindämmung des Klimawandels, diese Tätigkeit führt zu erheblichen Treibhausgasemissionen; 2) Anpassung an den Klimawandel, führt diese Tätigkeit zu einer Zunahme der negativen Auswirkungen des aktuellen Klimas und des erwarteten zukünftigen Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf die Bevölkerung, die Natur oder die Vermögenswerte; 3) die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, diese Tätigkeit verschlechtert sich: den guten Zustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern, einschließlich Oberflächen- und Grundwasser; oder - der gute Umweltzustand der Meeresgewässer; Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung und -recycling, - diese Tätigkeit führt zu erheblichen Ineffizienzen bei der Verwendung von Materialien oder bei der direkten oder indirekten Nutzung natürlicher Ressourcen wie nicht erneuerbaren Energiequellen, Rohstoffen, Wasser und Land in einer oder mehreren Phasen des Lebenszyklus von Produkten, auch in Bezug auf Haltbarkeit und Reparierbarkeit, Nachrüstbarkeit, Wiederverwendung oder Recycling von Produkten; - diese Tätigkeit führt zu einer erheblichen Zunahme der Erzeugung, Verbrennung oder Beseitigung von Abfällen, mit Ausnahme der Verbrennung nicht recycelbarer gefährlicher Abfälle; oder - die langfristige Beseitigung von Abfällen kann erhebliche und langfristige Umweltschäden verursachen; 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, diese Tätigkeit führt zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden im Vergleich zur Situation vor Beginn der Tätigkeit; oder (6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, diese Tätigkeit: - die Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme wird erheblich beeinträchtigt; oder - verschlechtert den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich solcher von Unionsinteresse Im Einklang mit der ARF-Verordnung und folglich zur Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sollten alle geplanten CEI von Antragstellern (Endempfängern) im Rahmen des Verfahrens „Bau modernster Einrichtungen und Bereitstellung von medizinischer Ausrüstung und Mobiliar für ambulante Pflegeeinheiten und beratende medizinische und soziale Einheiten aus der ambulanten Pflegeentwicklungsinvestition“ nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung jedes der oben genannten sechs Umweltziele führen. Weitere Informationen zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ finden sich in der Taxonomie-Verordnung und in der Bekanntmachung der Kommission „Technische Leitlinien zur Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01)“ sowie in damit zusammenhängenden Dokumenten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenAnpassung an den KlimawandelKlimaschutzVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Grüne Auftragsvergabe — KriterienKriterien der EU für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Grüne Auftragsvergabe — KriterienNationale Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der AuswahlkriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDie Teilnehmer des in Bulgarien registrierten und tätigen Verfahrens müssen über eine gültige Eintragung in das Zentrale Berufsregister der Bauherren für die Ausführung von Bauarbeiten der zweiten Gruppe gemäß Artikel 5 Absatz 6 Nummer 2 Nummer 2.3 Nummer 2.3.1 der vierten Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a des Raumentwicklungsgesetzes und für ausländische Personen – Eintragung in ein analoges Register gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Landes – Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem sie niedergelassen sind, verfügen; in diesem Fall muss der Teilnehmer ein gleichwertiges Dokument zum Nachweis der Registrierung oder Mitgliedschaft in einer analogen Berufsorganisation des Landes, in dem er niedergelassen ist, angeben und für den Umfang der Tätigkeiten, für die er ausgestellt wurde, in das Zentrale Berufsregister der Bauherren eintragen. Gemäß Artikel 112 Absatz 1 Nummer 4 PPA und Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Baukammergesetzes muss die ausländische Person beim Abschluss eines Vertrags im Rahmen dieses öffentlichen Auftrags einen Eintrag im CPRB oder eine gemäß Artikel 25a Absatz 4 des Baukammergesetzes (falls zutreffend) ausgestellte Bescheinigung auf ihren Namen erklären. Authentifizierung: Die Umstände sind in Abschnitt A zu bescheinigen: „Fitness“ in Teil IV: „Auswahlkriterien“ Nummer 1 der eESPD, in der Informationen über die Eintragung des Teilnehmers in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister in dem Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, angegeben sind, ob die einschlägigen Dokumente in elektronischer Form verfügbar sind, sowie die Web-Adresse, die Behörde oder die Stelle, die das Registrierungsformular ausstellt, und ein genauer Verweis auf das Dokument. Demonstration: In den in Artikel 67 Absatz 5 PPA und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 PPA genannten Fällen ist die Einhaltung der Anforderung durch Vorlage einer beglaubigten Kopie einer gültigen Zulassungsbescheinigung im CPRC der Baukammer für die Ausführung von Bauarbeiten in der Baukategorie, in die der Auftragsgegenstand fällt, nachzuweisen (weitere Informationen: http://register.ksb.bg/).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des AuswahlkriteriumsEin Teilnehmer, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Republik Bulgarien niedergelassen/registriert ist, muss über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes für Bauarbeiten verfügen, die den Mindestversicherungsbetrag für einen Bauherrn der vierten Kategorie gemäß Artikel 137 Absatz 1 Nummer 4 des Raumentwicklungsgesetzes in Höhe von 51 129,19 , EUR abdeckt. 100 000 BGN gemäß Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4 der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die Pflichtversicherung in der Planung und im Bauwesen. Nach Artikel 171a des Raumentwicklungsgesetzes gilt das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für die in Artikel 171 Absatz 1 des Raumentwicklungsgesetzes genannten Personen nicht für eine Person aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien niedergelassen ist und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gleichwertige Berufshaftpflicht- oder Garantieversicherung abgeschlossen hat. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Erfüllung der Anforderung, indem er Teil IV Abschnitt B „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ im Feld „Berufshaftpflichtversicherung“ der EEE ausfüllt und dabei die Versicherungssumme der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherungen, die versicherte Tätigkeit sowie die Anzahl und Gültigkeit der betreffenden Versicherung angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vorgelegt) – Kopie von Dokumenten, die das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in der Designversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung und einer Berufshaftpflichtversicherung in der Bauversicherung oder einer gleichwertigen Versicherung belegen. Anmerkung: Ist ein Bieter aus triftigen Gründen nicht in der Lage, die vom öffentlichen Auftraggeber angeforderten Unterlagen vorzulegen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere Unterlagen nachweisen, die der öffentliche Auftraggeber für angemessen hält.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Bieter muss in den letzten fünf Jahren ab dem Datum der Einreichung des Angebots eine Tätigkeit/ein Werk mit einem Gegenstand ausgeführt haben, der mit dem des öffentlichen Auftrags identisch oder ihm ähnlich ist. Bei Arbeiten, die dem des öffentlichen Auftrags „ähnlich“ sind, sind der Bau und/oder der Wiederaufbau und/oder die Überholung und/oder die Sanierung von Straßen wie folgt zu betrachten. Präzisierung: Die Bauarbeiten gelten als abgeschlossen, wenn für die Baustelle ein Rechtsakt/Protokoll oder ein anderes Dokument zur Abnahme durch den öffentlichen Auftraggeber erstellt und unterzeichnet wurde. Nachweis der Anforderung gemäß Nummer 1.3.1 Dokumente zum Nachweis der Anforderung gemäß Artikel 64 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen – Liste der dem Gegenstand des öffentlichen Auftrags ähnlichen oder identischen Bauleistungen, denen Leistungsbescheinigungen beigefügt sind, die den Wert, das Datum, an dem die Leistung erbracht wurde, den Ort, die Art und das Volumen sowie die Frage enthalten, ob sie im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen ausgeführt wurden. Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderung sind von dem als Auftragnehmer benannten Bieter oder auf Antrag im Laufe des Verfahrens in den in Artikel 67 Absatz 5 und Artikel 112 des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Fällen vorzulegen. Unterlagen sind auch für Unterauftragnehmer und gegebenenfalls Dritte einzureichen. Bei der Einreichung eines Angebots erklärt der Bieter, dass das Auswahlkriterium unter Nummer 1.3.1 erfüllt ist, indem er Teil IV Auswahlkriterien, Abschnitt C, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Nummer 1a) im Einheitlichen Europäischen Beschaffungsdokument (ESPD) ausfüllt. Dritte (falls vorhanden), auf deren Leistungsfähigkeit sich der Teilnehmer zum Nachweis der in Nummer 1 genannten Auswahlkriterien stützt. 3.1 müssen die einschlägigen Auswahlkriterien erfüllen, für deren Nachweis der Teilnehmer auf seine Leistungsfähigkeit angewiesen ist. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert den vorgelegten Nachweis der technischen und beruflichen Fähigkeiten nicht, wenn er von einer Person stammt, die ein Interesse hat, das zu einem Vorteil im Sinne von Artikel 54 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und zum Verfall von rechtswidrig erworbenem Eigentum führen kann.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer muss über ein Management-Team der folgenden Personen verfügen, um den Vertrag zu erfüllen: 1). Technischer Manager (1pcs) Ausbildung und Qualifikation: gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes. 2). Qualitätskontrollexperte (1 Stk.) Ausbildung und Qualifizierung: das Vorhandensein eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung auf dem Gebiet der Qualitätskontrolle der Leistung im Bauwesen und der Kontrolle der Konformität von Bauprodukten mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen oder gleichwertigen Anforderungen; 3). Experte für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1 Stk.) Ausbildung und Qualifikation: Verfügbarkeit eines gültigen Zeugnisses/einer gültigen Bescheinigung für einen Bausicherheits- und Gesundheitsschutzbeauftragten gemäß der Verordnung № RD-07-2 vom 16.12.2009 über die Bedingungen und das Verfahren für die Durchführung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen von Arbeitnehmern nach den Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder gleichwertigen Vorschriften; Anmerkung 1: Eine Person kann mehrere Positionen des benötigten Designteams kombinieren. In solchen Fällen muss die Person die Anforderungen für jede der Stellen erfüllen, für die sie vorgeschlagen wird. Präzisierung: Bei der Verwendung von Experten - Ausländern - wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für den Bildungs- und Qualifikationsabschluss auch durch die Angabe der Gleichwertigkeit mit den oben genannten Fachgebieten bescheinigt. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter die Einhaltung der Anforderung, indem er in Teil IV Abschnitt C „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ das Feld „Bei Bauaufträgen: technische Personen oder Einrichtungen, die die Arbeiten ausführen“ und den Bereich „Bildungs- und Berufsqualifikationen“ der EEE, Informationen über die Teammitglieder, die den Auftrag ausführen werden, einschließlich:  Fachkraft/Sachverständiger (zwei Namen und Stellung (Stelle), die die Person bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags besetzen wird)  Education (Spezialität, Berufsqualifikation, Jahr des Abschlusses, № pro Diplom, Bildungseinrichtung) - in den entsprechenden Fällen.  Rechtsfähigkeit (№ des ausgestellten Dokuments, Gültigkeit, Umfang der Rechtsfähigkeit, Aussteller des Dokuments) - in den anwendbaren Fällen  Spezifische Erfahrung (Teilnahme an abgeschlossenen Entwurfstätigkeiten). Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Artikel 67 Absätze 5 und 112 Absatz 1 Nummer 2 der PPA vorgelegt) - Liste der Mitarbeiter, die den Vertrag erfüllen werden, und der Führungskräfte, die für die Ausführung verantwortlich sind, sowie Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung der Personen.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Teilnehmer des Verfahrens muss sich bewerben - ein Qualitätsmanagementsystem, das nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 (oder einem gleichwertigen Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) zertifiziert ist und einen Anwendungsbereich einschließlich Bau umfasst; BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des AuswahlkriteriumsDer Verfahrensteilnehmer muss ein Umweltmanagementsystem BDS EN ISO 14000:2015 (oder ein gleichwertiges Zertifikat, das von Stellen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde) mit einem Anwendungsbereich einschließlich Bau anwenden. BEWEIS: Bei der Einreichung des Angebots erklärt der Bieter, dass er die Anforderung erfüllt, indem er Teil IV Abschnitt D der EEE ausfüllt und dabei Art, Umfang, Anzahl und Gültigkeitsdatum der betreffenden Bescheinigungen angibt. Nachweisdokumente (nur unter den Bedingungen von Art. 67 Abs. 5 und 112 Abs. 1 Nr. 2 PPA vorgelegt) - Kopien gültiger Zertifikate für ein Qualitätsmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig und ein Umweltmanagementsystem nach der Norm BDS EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungNiedrigster angebotener Preis
BeschreibungNiedrigster angebotener Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindBulgarisch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://app.eop.bg/today/581617
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameЦАИС ЕОП
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://app.eop.bg/today/581617
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenBulgarisch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/05/2026 23:59:59 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss180 Tage
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin26/05/2026 13:00:00 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsIm System
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleКомисия за защита на конкуренцията
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß Artikel 197 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen kann innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf der Frist nach Artikel 179 gegen die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens und/oder die Entscheidung über die Genehmigung von Änderungen der Bedingungen des angekündigten Verfahrens ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltОБЩИНА ОМУРТАГ
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungОБЩИНА ОМУРТАГ
Registrierungsnummer000875817
Postanschriftул. Александър Стамболийски № 2 а
Stadtгр.Омуртаг
Postleitzahl7900
Land, Gliederung (NUTS)Търговище (BG334)
LandBulgarien
KontaktpersonДжунейт Йонузов
E-Mailkmet@omurtag.egov.bg
Telefon088 998 8866
Profil des Erwerbershttps://app.eop.bg/buyer/5590
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungКомисия за защита на конкуренцията
Registrierungsnummer000698612
Postanschriftбул. Витоша № 18
StadtСофия
Postleitzahl1000
Land, Gliederung (NUTS)София (столица) (BG411)
LandBulgarien
KontaktpersonКомисия за защита на конкуренцията
E-Maildelovodstvo@cpc.bg
Telefon+359 29356113
Fax+359 29807315
Internetadressehttp://www.cpc.bg
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungedf76a11-9063-41d7-9062-4258e76a90dd  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/04/2026 10:45:46 (UTC+03:00) Osteuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istBulgarisch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung288143-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe81/2026
Datum der Veröffentlichung27/04/2026